faq:domes

Dome

  • Erdung - wenn Metallkonstruktion
  • Standsicher
  • Grundfläche kleiner 30m^2
  • Grundfläche größer 30m^2 und geschlossenes Dach → Rauchmelderpflicht
  • Beleuchtetes Notausgangsschild Gemäß DIN EN 60598-1:2008 und DIN VDE 0108

Der Dome muss an sich statisch intakt sein. Sollte er eine Grundfläche von 30 m^2 überschreiten und mit Planen bespannt sein, ist ein Rauchmelder der durch die Messe Leipzig gestellt werden muss, einzusetzen (Kosten).

Sollte der Dome ein Metallgestänge besitzen und an diesem Dome oder in der Nähe stromführende Leitungen verlegt sein, so muss dieser Dome an den Potentialausgleich angeschlossen werden. Hierzu muss ein Potentialausgleichsanschluss bestellt werden. Dieser muss dann mit dem Dome verbunden werden. In einer Anschließenden Messung muss an jeder Stelle des Dome zu dem Potentialausgleich ein maximaler Widerstand von 0,1 Ohm auftreten.

In dem Zugang zu dem Dome muss ein beleuchtetes Fluchtwegepiktogramm nach deutschem Standard hängen. Dieses muss immer leuchten und entsprechend auch Batteriegepuffert sein. Bei einem überdachten Dome kann auch eine Batteriegepufferte Notbeleuchtung gefordert werden. Diese muss in dem Dome eine Minimale Beleuchtungsstärke von 1 lx erzeugen.

  • faq/domes.txt
  • Last modified: 2019/06/19 18:57
  • by 127.0.0.1