Anzustrebende Brandschutzeigenschaften der Werkstoffe:
Grundsätzlich sollten alle Materialien die auf der Veranstaltung verbaut werden über die oben genannten Eigenschaften Verfügen.
Alles Material wird in sogenannte Baustoffklassen unterteilt. Hierbei gibt es die nicht brennbaren Baustoffe (A1 und A2). Diese Baustoffe gelten als nicht Brennbar. Dann gibt es B1 = schwer entflammbar, B2 = normal entflammbar und B3 = der ganze Rest (bzw. ungeprüft).
Für Holz gibt es ein paar Sonderregeln:
Im Allgemeinen kann Holz mit einer glatten Oberfläche (gehobelt, geschliffen, gedrechselt, gefräst) wie ein schwer entflammbares Material verwendet werden. Diese Eigenschaft ist nur für Vollholz zu erreichen, das außer einer glatten Oberfläche auch eine ausreichende Material Dicke und gebrochene Kanten aufweist.
Naturhölzer – zum Beispiel sägerau –, die aus gestalterischen Gründen nicht verändert werden sollen, müssen eine mindest Dicke von 12 mm besitzen.
Durch Behandeln mit einem Brandschutzmittel kann man auch anderes Material so bearbeiten dass es eingesetzt werden kann. Hier muss für den richtigen Werkstoff das richtige Mittel benutzt werden. Dies lässt sich leider nur schwer verallgemeinern. Es muss auch daran gedacht werden dass manche Brandschutzmittel eine gewisse Zeit zum trocknen benötigen, diese mit einplanen.
Wenn behandelte oder spezielle Materialien mitgebracht werden dann bringt ein Datenblatt von dem verwendeten Brandschutzmittel mit oder wenn es schon als B1 verkauft wird ein entsprechendes Zertifikat des Herstellers.
Sollten hierbei Zweifel aufkommen, kann eine Brandprobe gefordert werden. Dazu wird ein kleines Stück des Materials kontrolliert angezündet und geschaut ob es selbst erlischt, nicht tropft, geringe Rauchentwicklung liefert ….